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Die aus einer privaten Geldanlage in Tagesgeld resultierenden Zinsen unterliegen bis zum 31.12.2008 der Zinsertragssteuer.
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Steuerliche Vorteile

Der Anleger hat dabei die Möglichekeit, wie bei allen anderen Arten der privaten Geldanlage, einen Freistellungauftrag bei seinem Kreditinstitut zu beantragen. Bis zu einer Freistellungssumme von 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Ehepaare, sind die aus einer Tagesgeldanlage stammende Zinsen steuerfrei. Den Sparerfreibetrag können die Anleger natürlich auch aufteilen, der Maximalbetrag kann aber dabei nicht überschritten werden. Sollte der Anleger keinen Freistellungauftrag für sein Konto stellen, so werden von dem Kreditinstitut folgende Prozente einbehalten:
  • 30 Prozent Zinsabschlagssteuer und
  • 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag.
Wurde ein Freistellungauftrag beantragt, so wird die Zinsabschlagssteuer sowie der Solidaritätszuschlag nur für die Beträge gezahlt, die über dem Maximalbetrag liegen.

Ab dem 01.01.2009 wird auf alle Arten von Kapitalerträgen, somit auch auf die Tagesgeldzinsen, die sog. Abgeltungssteuer erhoben. Hierbei handelt es sich um eine pauschale Quellensteuer von 25 % zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Der maximale Abgeltungs-Steuersatz wird dann 28 % betragen und somit für diese Art der Geldanlage günstiger als die derzeitige Zinsabschlagssteuer von 30 % ausfallen. Von diesen Veränderungen werden besonders Anleger mit einem hohen persönlichen Steuersatz viel gewinnen.

Anleger müssen Ihre Kapitalertäge ab 2009 nicht mehr verlangen, da die Steuer-Schuld mit der Abgeltungs-Steuer getilgt wird. Diese Veränderungen steigern die Attraktivität der privaten Geldanlagen.