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Alle Personen haben das Rech auf ein Girokonto das auf Guthabenbasis geführt wird
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Jedermann-Konto

Das Jedermann-Konto wurde in der Bundesrepublik Deutschland vom Zentralen Kreditausschuss der Banken (kurz auch als ZKA bezeichnet) im Jahr 1996 als freiwillige Selbstverpflichtung der Banken definiert. Beim sogenannten Jedermann-Konto handelt es sich eigentlich um ein Girokonto auf Guthabenbasis wobei keine Überziehungen erlaubt werden.

Durch das Jedemann-Konto sollte auch den Personen ein Girokonto eingerichtet bzw. garantiert werden, denen wegen Zahlungsschwierigkeiten bzw. negativen Einträgen bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) das bisherige Konto gekündigt wurde. Laut Statistik lag die Zahl der überschuldeten Haushalte im Jahr 2004 in Deutschland bei ungefähr 3,1 Millionen.

Ohne ein Girokonto bei einer Bank können die Menschen am modernen Wirtschaftsleben kaum teilnehmen. Ob Lohn- oder Gehaltszahlungen, Renten oder Arbeitslosengelder, Mieten, Gebühren usw. alles wird heutzutage über das Girokonto abgewickelt. Aus diesem Grund muss allen Personen, auch denen mit Schulden oder Zahlungs-Schwierigkeiten der Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglicht werden.

Durch das sogenannte Jedermann-Konto wird allen Personen, von folgenden Konditionen unabhängig ein Girokonto auf Guthabenbasis eingerichtet:
  • Höhe der Einkünfte,
  • Überschuldung,
  • Zahlungsschwierigkeiten,
  • negative Einträge bei der SCHUFA,
Die vorgenannte Konditionen können die Einräumung eines Girokontos mit Überziehungs-Funktion zwar unmöglich machen, ein Girokonto auf Guthabenbasis ist aber auf jedem Fall möglich.

Hinweis:
  • Die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses der Banken (ZKA) ist in Deutschland nicht rechtlich bindend. Aus diesem Grund können in der Praxis Guthabenkonten bei auftretenden Schwierigkeiten sehr schnell gekündigt werden.