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Eröffnung eines Girokontos
Das erste Stichwort beim Thema Girokontoeröffnung ist wohl die Legitimationsprüfung. Diese kontrolliert die Identität des Antragstellers um zu verhindern, dass ein Konto auf falschen oder nicht existierenden Namen eröffnet wird.

Es ist also in jedem Fall ein Personalausweis oder ein Reisepass bei der Bankfiliale vorzuweisen.

Grundsätzlich muss man wie bei allen anderen Vertragsunterzeichnungen auch bei der Eröffnung eines Girokontos volljährig sein. Soweit der gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen einwilligt steht es allerdings auch Minderjährigen frei ein Girokonto zu besitzen. Die Grundlagen des Lastschriftverfahrens werden in Deutschland im "Abkommen über den Lastschriftverkehr" geregelt.

Notwendige und wissenswerte Informationen zu allen weiteren Geldanlagemöglichkeiten und unter anderem natürlich auch dem Girokonto erfahren sie auch auf dem Informationsportal tagesgeldkonto.net.

Natürlich ist es heutzutage nicht mehr notwendig zu einem Bankinstitut vor Ort zu gehen. Die Kontoeröffnung ist längst auch über Internet möglich. Die notwendige Legitimationsprüfung funktioniert in diesem Fall durch das Post-Ident-Verfahren.

Alle notwendigen Formulare sind online erhältlich und können von zu Hause aus gedruckt werden. Mit ausgefüllten und unterschriebenen Formularen macht man sich nun auf den Weg zur nächsten Poststelle der Deutschen Post. Diese prüft anhand des Ausweises auf dem Post-Ident-Coupon die Personalien und lässt diese Coupon anschließend vom Antragsteller unterschreiben.

Die Post sendet die entsprechenden Unterlagen dann gesammelt an die jeweilige Bank weiter, welche nach Überprüfung der Formular das gewählte Konto eröffnet.