Haben Sie darüber schon nachgedacht, so stellen Sie sich sicherlich die Frage, wie Ihr Kapital auf einem Konto von Verlusten geschützt wird.
Einlagen auf Tagesgeldkonten unterliegen der Einlagensicherung und werden gesetzlich im § 1807 BGB (Bürgerliches Geschetzbuch) geregelt. Die Einlagensicherung bedeutet grundsätzlich alle freiwilligen sowie gesetzlichen Massnahmen, die zum Schutz der Einlagen von Kunden bei Banken und anderen Kreditinstituten im Falle der Insolvenz getroffen werden.
In der Europäischen Union (EU) beträgt die Einlagensicherungsgrenze 90 Prozent der Einlagesumme, maximal allerdings 20.000 Euro. In Deutschland wird nur die europäische Mindestvorgabe erfüllt, aber es gibt auch Länder, die bis zur dreifachen oder sogar höher garantieren.
Die Massnahmen zur Einlagensicherung werden in der Bundesrepublik Deutschland auf verschiedenen Ebenen getroffen. Hierbei handelt es sich um folgende:
- Eigenkapitalvorschriften,
- gegenseitige Haftung innerhalb von Bankengruppen,
- gesetzliche Einlagensicherung,
- freiwillige Einlagensicherung durch Einlagensicherungsfonds,
Sollte ein Kreditinstitut von einer Insolvenz bedroht sein, dann greifen die vorgenannte Massnahmen bzw. Schutzmechanismen sofort ein.
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